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Gibt es ab dem 01.01.2020 eine Belegausgabepflicht durch das KassenSichV Gesetz?
Ja, ab dem 01.01.2020 tritt eine Belegausgabepflicht in Kraft. Das heißt, zu jedem Geschäftsvorfall muss zeitnah ein Beleg ausgestellt werden und dem Kunde übergeben werden. Lediglich in bestimmten Ausnahmefällen kein ein Unternehmen von dieser Pflicht befreit werden. Die Sicherheitseinrichtung erstellt für jeden Vorfall ein Sicherheitsmerkmal. Dieses muss ebenfalls auf den Beleg gedruckt werden.
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