FaQ Fragen und Antworten
TSE Finanzamt 2020
Ja, ab dem 01.01.2020 tritt eine Belegausgabepflicht in Kraft. Das heißt, zu jedem Geschäftsvorfall muss zeitnah ein Beleg ausgestellt werden und dem Kunde übergeben werden. Lediglich in bestimmten Ausnahmefällen kein ein Unternehmen von dieser Pflicht befreit werden. Die Sicherheitseinrichtung erstellt für jeden Vorfall ein Sicherheitsmerkmal. Dieses muss ebenfalls auf den Beleg gedruckt werden.
Ab dem Jahr 2020 müssen elektronische Aufzeichnungssysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Diesebesteht aus folgenden drei Bestandteilen:
- Sicherheitsmodul: Das Sicherheitsmodul gewährleistet, dass Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und später nicht mehr unerkannt verändert werden können.
- Speichermedium: Auf dem Speichermedium werden die Einzelaufzeichnungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahhrungsfrist gespeichert.
- einheitliche digitale Schnittstelle: Die digitale Schnittstelle soll eine reibungslose Datenübertragung, für Prüfzwecke gewährleisten.
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Die Technische Sicherheitseinrichtung besteht aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen Schnittstelle.
Die Technische Sicherheitseinrichtung wird vom elektronischen Aufzeichnungssystem (Kassensoftware) angesprochen, übernimmt die Absicherung der aufzuzeichnenden Daten gegen nachträgliche Veränderung und Löschen und speichert die gesicherten Aufzeichnungen in einem einheitlichen Format. Finanzbehörden können geschützte Daten dann einfordern und auf Vollständigkeit und Korrektheit überprüfen.
Jedes Kassensystem bzw. Kassensoftware muss innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme beim Finanzamt angemeldet werden. Dazu erhalten Sie ein Formular vom Finanzamt.
Den Link werden wir nach Veröffentlichung bereitstellen.
Das TSE-Modul für die angebotene Kassensoftware GastroSoft Gastronomie und PosSoft Einzelhandel können Sie bei uns erwerben.
Zudem führen wir Sie bei Buchung des Rund-um-Sorglos Paketes durch die Anmeldung und Inbetriebnahme des TSE Moduls.
Wir bieten ihnen die Möglichkeit das TSE Modul Standardmäßig über eine USB Stick Variante anzuschließen. Zusätzlich können Sie sich optional über eine Cloud Variante beraten lassen.
In der Regel erhält das TSE Modul eine Zertifizierung von 5 Jahren. Danach muss ein neues beantragt werden.
Sollten Sie die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) nicht einsetzen, droht bei Verstößen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro und eine Verwerfung der Kassenbuchhaltung.
Da die TSE Hersteller für die Entwicklung der Technischen Sicherheitseinrichtung Gelder im Millionenbereich investiert haben, werden die TSE Module mehrere hundert Euro kosten.
Wir werden die Gestaltung der Verkaufspreise nach unseren besten Möglichkeiten darstellen.
Die Verkaufspreis bestimmen nicht wir, sondern dieser setzt sich aus TSE Modulkosten der Hersteller, sowie dem zeitlichen Aufwand der Einbindung des TSE Moduls zusammen.
Die mit einer Signatur abgesicherten Daten können exportiert werden und außerhalb der Technische Sicherheitseinrichtung aufbewahrt werden. Hierbei muss natürlich auf eine sichere und vorschriftenkonforme Aufbewahrung geachtet werden.
Für den Betreiber eines digitalen Kassensystems ändert sich ab 01.01.2020 folgendes:
- Es ist sicherzustellen, dass die eingesetzte Registrierkasse bzw. das Aufzeichnungssystem den Vorgaben der KassenSichV entsprechen. Dies ist nur durch ein Software-Update oder eine Neuanschaffung möglich. Kassen die vor Mitte 2019 angeschafft wurden können die Anforderungen ohne ein Software-Update nicht erfüllen.
- Es ist eine Technische Sicherheitseinrichtung anzuschaffen bzw. ein entsprechender Service zu abonnieren.
- Die Kasse ist mit der Seriennummer beim Finanzamt anzumelden.
- In der Kasse sind Daten des/der Steuerpflichtigen wie Adresse, Steuernummer etc. zu hinterlegen.
- Mit wenigen Ausnahmen besteht eine Belegerteilungspflicht.
- Eine untertägige Änderung der Stammdaten (Firmenbezeichnung, Steuernummer etc.) ist nicht mehr ohne weiteres im laufenden Betrieb möglich. Vor Änderung der Stammdaten muss ein Kassenabschluss durchgeführt werden.
- Für die Dauer der Aufbewahrungsfrist ist ein Export der durch die TSE abgesicherten Daten sowie ein DSFinV-K Export durchzuführen.
- Der DSFinV-K Export ermöglicht dem Finanzamt eine tiefergehende steuerliche Prüfung von Kassentransaktionen, wie die Verbuchung von Gutscheinen, Trinkgeldern etc. Dies bedeutet, dass im Rahmen einer (jederzeit unangekündigten) Kassennachschau oder einer Betriebsprüfung sehr detaillierte Fragen zu einzelnen Kassenvorgängen gestellt werden können.
- Die Betriebsprüfung wird anhand des DSFinV-K Exports jeden Vorgang an der Kasse auch zeitlich nachverfolgen können. Also z.B. welcher Kassierer zu welcher Uhrzeit welche Artikel auf einen Tisch gespeichert hat.
Die KassenSichV soll Betrugsmöglichkeiten mit Kassensystemen verhindern. Bereits seit dem 01.01.2018 besteht die Möglichkeit der Kassennachschau. Eine Kassenschau beginnt in der Regel mit Testkäufen von Finanzbeamten, bei denen vorrangig die Bedienung der Kasse beobachtet wird, d.h. zum Beispiel ob alleKäufe unverzüglich in die Kasse gebucht werden. Dazu müssen die Beamten sich nicht zu erkennen geben. Sollte es Unregelmäßigkeiten geben, kann sie Kassennachschau direkt in eine Betriebsprüfung übergehen.